Vorteile und Förderungen für E-Fahrzeuge
Privatpersonen
Bundesförderung:
Der sogenannte Händleranteil bzw. Förderanteil des Importeurs ist bei Neu- und Vorführfahrzeugen bei den Verkaufspreisen von G-Electric, sofern möglich, bereits enthalten.
Zusätzlich kann auf förderfähige E-Fahrzeuge eine Bundesförderung beantragt werden. Bitte beachten Sie hierfür die Anforderungen der auszahlenden Förderstellen.
Keine NoVA und keine motorbezogene Versicherungssteuer:
In den Preisen für elektrische Autos von G-Electric ist keine Normverbrauchsabgabe berechnet da Elektrische Fahrzeuge von der österreichischen NoVa befreit sind. Damit entfällt ein signifikanter Kostenaufschlag, welcher bei neuen Verbrennerfahrzeugen von den Händlern eingerechnet werden muss.
Für Ihre E-Mobilität sowohl bei elektrischen Autos als auch für E-Mopeds und E-Motorräder wird keine motorbezogene Versicherungssteuer verrechnet. Diese Steuer ist ein erheblicher Anteil an den Gesamtkosten vom Fahrzeugbesitz (total cost of ownership – TCO) und entfällt für die angemeldeten rein elektrisch angetriebenen Fahrzeuge.
VORTEILE für Unternehmen
FGG – Förderung:
Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur Wir bei G-Electric beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten in Ihrem österreichischen Bundesland bzw. in den jeweiligen EU-Staaten.
Erhebliche Einsparung bei Lohnverrechnung – kein Sachbezug!
Der Sachbezug für Mitarbeiter und Unternehmer entfällt bei Elektroautos komplett. Die Maßgabe für den Sachbezug wird prozentuell an den von den Fahrzeugen im Betrieb emittierten Co2 Ausstoß berechnet. Da ein E-Auto im Betrieb kein Co2 ausstößt erübrigt sich der Sachbezug.
Elektrofirmenwagen als Benefit für jeden Mitarbeiter:
Bei Fahrten mit elektrischen Firmenwagen müssen hinsichtlich des Sachbezugs keine Fahrtenbücher geführt werden und die Elektrofahrzeuge können innerhalb des Betriebs ohne bürokratische Hürde flexibel zugeteilt werden. Da Mitarbeiter oft nur für Pendlerfahrten einen individuellen Mobilitätsbedarf haben, können Firmen – E-Autos im Unternehmen den Bediensteten und dem Unternehmer die Erhaltung von Privatfahrzeugen teilweise abnehmen.
Erhebliche Senkung der Co2 Emission in der Flotte:
Für den Fahrzeugpool mit Elektroautos eines Unternehmens, ergibt sich ein besonderer Vorteil, da der Sachbezug für den Fahrzeugpool gesamt berechnet wird. Jedes Elektroauto im Betrieb senkt den Flotten-Co2-Ausstoß gravierend. Selbstverständlich eine komplette Elektrifizierung der Fahrzeugflotte in einem Unternehmen um so mehr erstrebenswert.
Steuervorteile für Elektrofahrzeuge:
Für PKW mit einem CO2-Emissionswert von 0g/km und einem maximalen Neuwagenpreis von € 80.000,- (inkl. MwSt.) können Sie einen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Vorsteuer kann bis zu einem Maximalbetrag von € 6.666,66 (Bruttobetrag € 40.000,-) gegengerechnet werden. Ebenso vorsteuerabzugsfähig sind die Zusatzkosten wie die eventuelle Batteriemiete, Zubehör, Instandhaltung, Service, etc. anteilsmäßig im selben Verhältnis wie Vorsteuer zu Fahrzeugpreis (Luxustangente).
Keine NoVA und keine motorbezogene Versicherungssteuer
Wie auch für Privatpersonen entfällt selbstverständlich auch für gewerbliche bzw. öffentliche Nutzer die NoVa und die motorbezogene Versicherungssteuer.